1. AUFTRAGSERTEILUNG
Mit der Auftragserteilung wird die Firma Derfahrer24, Inhaber Sebastian Jaeger, Handlungsbevollmächtigte für den Kunden bis zur Auftragserfüllung oder dessen Widerruf. Ein Anspruch auf eine Auftragsausführung besteht, wenn dem Kunden oder Auftraggeber die schriftliche Bestätigung der Firma DerFahrer24 vorliegt. Telefonisch erteilte Aufträge gelten als unverbindlich. Mit Auftragserteilung müssen alle Daten bzw. Unterlagen, welche zur Auftragsdurchführung benötigt werden, der Firma Derfahrer24 vorliegen. Eine Auftragsannahme durch die Firma Derfahrer24 bedeutet in keinem Fall ein Einverständnis mit anderen Bedingungen oder AGB des Auftraggebers. Mit einer Auftragserteilung an die Firma Derfahrer24 erkennt der Auftraggeber die AGB der Firma Derfahrer24 an.
2. FAHRZEUGBEREITSTELLUNG
Der Kunde bzw. Auftraggeber hat am Überführungstag für eine pünktliche Fahrzeugübergabe zu sorgen. Bei Eigenachsüberführung mit roten Kennzeichen muss das Fahrzeug fahrbereit sein und darf keine Mängel aufweisen, welche im Sinne der StVZO das Benutzen im Straßenverkehr beeinträchtigen. Dies gilt ausdrücklich auch für eine der Jahreszeit bzw. dem Wetter angemessene Bereifung. Keine Haftung bei Überführungen mit winterlichen Straßenverhältnissen und Sommerbereifung. Alle aus einem Unfall oder einer Verkehrskontrolle entstehenden Kosten werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Der Auftraggeber erklärt sich zum Tragen dieser Kosten bereit. Ist ein Fahrzeug bei Fahrtantritt oder währenddessen nicht betriebssicher bzw. defekt, trägt der Auftraggeber die anfallenden Reise-, Wartezeit- & Übernachtungskosten, Bußgelder & die vorgesehene Kilometerpauschale.
3. ZAHLUNG
Für die Berechnung der Preise gilt die aktuelle Preisliste zuzüglich der zur Zeit gültigen Umsatzsteuer. Besondere Leistungen werden separat auf der jeweiligen Rechnung aufgeführt und in Rechnung gestellt. Rechnungen sind bis zum 10. Tag nach Rechnungsstellung zu begleichen. Zahlungsverzug tritt ab dem 10. Tag nach Rechnungsstellung ein. Bei Zahlungsverzug werden 15% Sollzinsen zuzüglich EUR 2,90 Bearbeitungsgebühren berechnet. Eine Forderung gilt als bezahlt, wenn diese unter Angabe der exakten Rechnungsnummer auf das vorgesehene Konto gutgeschrieben ist.
4. BEGUTACHTUNG DES ZU ÜBERFÜHRENDEN FAHRZEUGES
Vor Antritt einer Fahrt wird das zu überführende Fahrzeug vom Überführer auf Mängel und Schäden überprüft. Bei erheblichen Mängeln und/ oder Schäden informiert der Fahrzeugführer den Auftraggeber hierüber unverzüglich. Hieraus resultierende Wartezeiten (auch auf Behebung von Mängeln und/oder Schäden) sind im Sinne des Auftraggebers und werden dem Auftraggeber entsprechend der Preisliste in Rechnung gestellt. Kommt es auf Grund von Mängeln und/oder Schäden nicht zur Überführung, so hat der Auftragnehmer DerFahrer24 dennoch den Auftrag erfüllt und stellt die vereinbarte Pauschale nach Preisliste in Rechnung. Kann der Überführer das Fahrzeug auf Grund von Nässe, Schnee, Frost, Schmutz und/oder Dunkelheit nicht beurteilen, wird dies protokolliert und das Fahrzeug überführt. Überführungsfahrer der Firma DerFahrer24 haben zwar einen hohen Sachverstand, sind aber keine Sachverständigen im Sinne des Gesetzes. Daher haftet die Firma Derfahrer24 nicht für Mängel und/oder Schäden am zu überführenden Fahrzeug. Ebenso besteht keine Haftung für Schäden und Kosten welche durch Mängel am Fahrzeug hervorgerufen werden.
5. KOSTEN
An- oder Rückreisekosten (außer Taxikosten) werden nicht in Rechnung gestellt, es sei denn dies wurde vor Fahrtantritt schriftlich anders vereinbart. Die Bereitstellung der roten Überführungskennzeichen wird pro Auftrag in Rechnung gestellt. Für Überführungen ins oder aus dem Ausland wird ein Auslandszuschlag in Rechnung gestellt. Betriebskosten (Kraftstoff, Motoröl, Reparaturen, Fahrzeugwäsche ...), Fahrtkosten (Maut, Fähre, Parkgebühren ...) & Kosten im Pannenfall (Abschleppkosten, Abstellkosten, evtl. Mietwagen ...) werden auf der Rechnung ausgewiesen und vom Auftraggeber getragen. Eine kostenpflichtige Überlänge gilt auch bei einer Anreisedauer ab 6 Stunden. Erscheinen dem Fahrzeugüberführer witterungsbedingte, gesundheitliche und/ oder gesellschaftliche (Aufstände etc.) Risiken als zu hoch, so ist er berechtigt die Fahrt auf Kosten des Auftraggebers zu unterbrechen, auch über Nacht (Übernachtungspauschale 100 €), bis die Bedingungen wieder eine sichere Fahrt ermöglichen. Daraus entstehende Wartezeiten werden zusätzlich zu Übernachtungspauschale mit 150 € pro Tag berechnet. Die Kilometerberechnung erfolgt auf Basis von Google Maps. Je nach Verkehrslage (z. B. Sperrung, Stau) können die tatsächlich gefahrenen Kilometer hiervon abweichen, Berechnungsgrundlage sind dann die tatsächlich gefahrenen Kilometer.
6. WARTEZEITEN UND STORNOGEBÜHREN
Wartezeiten bis zu 30 Minuten nach Ankunft beim Verkäuf-er/ Herausgeber sind gratis. Ab 30 Minuten Wartezeit werden zu Lasten des Auftraggebers 22 € pro angefangener Stunde in Rechnung gestellt. Wird der Auftrag durch den Kunden oder Auftraggeber 24 Stunden vor Auftragsbeginn storniert, so beträgt die Stornogebühr 50 % des Überführungspreises laut Preisliste. Als Auftragsbeginn ist stets die Uhrzeit von fünf Uhr morgens für den Tag der Überführung anzunehmen. Stornogebühren in Höhe von 100% des Überführungspreises werden berechnet, wenn ein Fahrzeug nicht am vereinbarten Ort ist oder wegen eines Defekts und/oder erheblicher Mängel im Sinne der StVZO nicht zu überführen ist, wenn der Verkäufer/ Herausgeber das zu überführende Fahrzeug nicht herausgibt (seine Gründe dafür spielen keine Rolle), bzw. bereits zuvor an Dritte verkaufte/ herausgab. Ist der Fahrer zum Zeitpunkt der Stornierung bereits zum vereinbarten Übernahmeort unterwegs, so gilt dieselbe Regel.
7. KOSTENTRÄGER
Der Firma DerFahrer24 muss mit Auftragserteilung der Frachtzahler mitgeteilt werden. Sind Frachtzahler und Auftraggeber nicht eine Person oder Gesellschaft, haftet der Auftraggeber für die Frachtkosten zuzüglich entstandener Verzugs- und Mahnkosten.
8. HAFTUNG
Die Firma DerFahrer24 sowie deren Vertragspartner haften mit einer Fahrzeugvollkaskoversicherung in Höhe von bis zu 250.000,- € nur bei Überführungen mit den firmeneigenen roten Kennzeichen für Fahrzeugschäden, welche durch die Transportfirma nachweislich grob fahrlässig verursacht wurden. Nicht gehaftet wird für Personenschäden, und Wertminderungen. Es wird nur für das Fahrzeug selbst, nicht für Auf- oder Einbauten und etwaiges Transportgut gehaftet. Die Haftung beginnt mit der Fahrzeugübernahme und endet mit der Fahrzeugübergabe. Bei einer Anlieferung ohne persönliche Übergabe wie z. B. nach Feierabend oder nachts haftet der Kunde mit Beginn der Fahrzeugabstellung. Bei Abstellen eines zu überführenden Fahrzeuges über Nacht haftet der Auftraggeber für eventuell entstehende Schäden, dies gilt auch für witterungsbedingte Schäden und Vandalismus. Gleichwohl sichert der Auftragnehmer eine den Umständen entsprechend sichere Abstellung zu. Schäden sind dem Überführer schriftlich auf dem Übergabe-Protokoll zu verzeichnen. Ansprüche sind bis 10.00 Uhr des darauf folgenden Werktages geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist erlischt jegliche Haftung. Keine Haftung wird übernommen für alte und verdeckte Schäden, welche infolge eines technischen Defektes, gleich welcher Art, entstanden sind. Die Haftung für Mängelfolgeschäden wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Firma DerFahrer24 sowie deren Vertragspartner haften nicht für Fahrzeugschäden die im Zuge einer Überführung außerhalb derer Verantwortung liegen, hierzu zählen zum Beispiel witterungsbedingte Schäden (durch Hagel, Sturm, Starkregen) sowie Schäden durch Steinschlag und Räum- sowie Streufahrzeuge, oder Reifenschäden und deren Folgen. Gleichwohl achtet der jeweilige Fahrzeugführer auf eine Vermeidung solcher Schäden. Ist ein Fahrzeug bei Eigenachsüberführung infolge einer Panne/ eines Defektes nicht mehr fahrbereit, so hat der Kunde oder Auftraggeber nach Bekanntwerden für eine unverzügliche Wiederherstellung zu sorgen. Ist der Kunde oder Auftraggeber telefonisch nicht erreichbar, beauftragt die Firma DerFahrer24 eine (Vertrags-) Werkstatt oder ein Abschleppunternehmen im Auftrag und auf Rechnung des Kunden. Eine Haftung für Fahrzeugschäden, Personenschäden, Unfallschäden und deren Folgekosten besteht nicht bei bereits anderweitig versicherten Fahrzeugen. Keine Haftung bei Nichtakzeptanz der deutschen roten Kennzeichen im Ausland. Der Auftraggeber trägt die vollen Folgekosten wie zum Beispiel Autotransport, Hotel, Buß- und Verwarngelder, Gerichts- und Anwaltskosten, Kosten zur Wiedererlangung roter Kennzeichen. Überführungsaufträge, die gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen, werden nicht ausgeführt und dem Kunden berechnet.
9. LIEFERTERMIN
Liefertermine werden bei Auftragserteilung nur unter Vorbehalt genannt bzw. angenommen. Für Lieferverzug infolge von Pannen, technischer Defekte, Verspätungen des öffentlichen Verkehrs (z. B. Flug, ÖPV/ ÖPNV), Ausfall eines Subunternehmers, Streiks, inneren Unruhen oder höherer Gewalt (auch Witterung) wird keine Haftung übernommen. Gehandelt wird nach der Empfehlung der BG-Verkehr: Termin ist, wenn der Fahrer ankommt.
10. NUTZUNG DES ZU ÜBERFÜHRENDEN FAHRZEUGES
Die Firma DerFahrer24 garantiert dem Auftraggeber, dass ein zu überführendes Fahrzeug nicht für private Nutzung verwendet wird.
11. GERICHTSSTAND
Gerichtsstand der Firma DerFahrer24 ist Velbert. Für die Rechtsbeziehungen der Firma DerFahrer24 zum Auftraggeber oder seinen Rechtsnachfolgern gilt deutsches Recht. Unsere AGB wurden auf Deutsch verfasst. Übersetzte Versionen werden nur für eine bessere Nutzerfreundlichkeit bereitgestellt. Falls zwischen einer Übersetzung unserer AGB und der deutschen Version ein Widerspruch besteht, ist die deutsche Version maßgeblich.
12. SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig oder undurchsetzbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages hiervon unberührt, es sei denn, dass durch den Wegfall einzelner Klauseln eine Vertragspartei so unzumutbar benachteiligt würde, dass ihr ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zugemutet werden kann.
Stand: 07.03.2022